Maike Schumacher – Ernährungsberatung aus Bremen

Kostenzuschuss

Wie kläre ich die Kostenbeteiligung ab?

Die Höhe der Kostenbeteiligung bzw. Bezuschussung durch die Krankenkassen obliegt
der jeweiligen Krankenkasse und kann im Einzelfall variieren. In der Regel beträgt die
Erstattung bis zu 80%. Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind,
sollten Sie sich in jedem Falle vorher nach einer Bezuschussung erkundigen, da hier eine
Einzelfallentscheidung getroffen wird. Auch als Beihilfeberechtigter sollten Sie eine
Beteiligung im Vorfeld abklären.

Bezuschussung Schritt für Schritt

Kontaktieren Sie mich per Email oder telefonisch. Ich sende Ihnen mein Angebot zur Kostenabklärung mit Ihrer Krankenkasse zu.

Ihr Hausarzt oder Facharzt füllt Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Sie können sich das PDF-Formular auf dieser Seite ausdrucken und für ihren Arzt mitnehmen. Die Verschreibung von Ernährungstherapie fällt nicht in das ärztliche Budget.

Zusammen mit dem Kostenvoranschlag schicken Sie die Notwendigkeitsbescheinigung zu Ihrer Krankenkasse und beantragen damit einen Kostenzuschuss für die Beratungseinheiten.

Nach wenigen Tagen erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Kostenbezuschussung.

per Email oder Telefon vereinbaren wir einen kurzfristigen Termin für die erste Beratungseinheit. Ich habe keine festen Sprechzeiten und richte mich ganz nach meinen Patienten.

Es kann endlich los gehen.
Zu unserem ersten Termin bringen Sie Ihre Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt und das Schreiben Ihrer Krankenkasse mit. Hilfreich ist es auch,wenn Sie Ihre Blutwerte und ein Essprotokoll über Ihre Ernährung der letzten drei Tage dabei haben. Ich freu mich auf Sie!